Leistungen

Wir bieten aufgrund unserer nunmehr 25-jährigen Erfahrung einen umfassenden Leistungskatalog, der insbesondere die folgenden Bereiche umfasst:

01

SANIERUNG

Erhalt und Erneuerung, wir geben Bestandsgebäuden eine neue Dimension – gestalterisch und technisch am Puls der Zeit.

02

DENKMALSCHUTZ

Besondere Herausforderungen bei Denkmalschutz - Eine fachkundige Planung mit Berücksichtigung von Behördenauflagen.

03

Hochbau

Ob Einfamilienhaus, Wohnanlage oder Industriebau – wir schaffen Räume zum Leben und nutzen. Klare Konzepte, individuell geplant.

  • Beratung – Fachkundige Unterstützung bei Bau- und Planungsprojekten
  • Machbarkeitsstudien – Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit
  • Projektentwicklung – Konzeption und Entwicklung von Projektideen
  • Kostenschätzungen – Ermittlung der zu erwartenden Projektkosten
  • Nutzwertgutachten – Fachgerechte Nutzwertaufstellung und -berechnung für Wohnungseigentum
  • Planung in sämtlichen Leistungsphasen – Ganzheitliche Betreuung von der Idee bis zur Umsetzung
    Vorentwurf – Entwicklung erster Lösungs- und Gestaltungskonzepte
    Entwurf – Ausarbeitung der Planungsgrundlagen
    Einreichung – Erstellung aller erforderlichen Behördenunterlagen
    Ausführungs-, Polier- und Detailplanung – Detaillierte Planung für die Bauausführung
  • Ausschreibung und Kostenermittlung – Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Kostenberechnungen
  • Projektsteuerung – Koordination, Termin- und Qualitätsmanagement
  • Örtliche Bauaufsicht – Überwachung der Bauausführung vor Ort
  • Planungs- und Baustellenkoordination – Abstimmung aller Projektbeteiligten
  • Bauphysik, Energieausweise – Nachweise zu Energieeffizienz und Bauqualität
  • Visualisierungen und Schaubilder – Anschauliche Darstellung geplanter Projekte
  • Wettbewerbsvorbereitung und -betreuung – Unterstützung bei Architektur- und Planungswettbewerben
  • Befundaufnahme – Erfassung und Dokumentation des Ist-Zustands
  • Gutachten – Fundierte Analysen und sachverständige Beurteilungen
  • § 18 Abs. 3 Überprüfung (NÖ Bauordnung 2014) – Fachliche Prüfung gemäß den Anforderungen der NÖ Bauordnung